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veröffentlicht am März 13, 2012 - by Schöner
Mutter-Kind-Kur: Zeit für Erholung
Im Zuge der Emanzipation ist der Alltag für Mütter nicht immer einfacher geworden. Viele Frauen fühlen sich durch die dreifache Belastung, Âdie Haushalt, Kinder und Beruf auslösen, überfordert. Beschwerden mit unklarer Ursache, wie Schlaflosigkeit, Herzrasen und Rückenschmerzen stellen sich ein. Um die Leistungsfähigkeit stressgeplagter Mütter wiederherzustellen und künftig den Alltag besser zu bewältigen, lernen Frauen in einer Mutter-Kind-Kur ihre Grenzen kennen und zu beachten. Unterstützende Hilfe leistet der Osteopath.
Wie hilft die Osteopathie den Kurpatienten?
Die Osteopathie ist eine alternative Heilmethode, die Funktionsstörungen und Blockaden manuell zu lösen versucht. Anders als der Heilpraktiker verordnet ein Osteopath keine Medikamente. Auch psychologische Gespräche führt er nicht. Die Osteopathie beschränkt sich vielmehr auf die körperlichen Beschwerden, die sich in vielen Bereichen festsetzen. Stressbedingte Schmerzen im Bewegungsapparat, internistische und urologische Beschwerden werden von Osteopathen ebenso erfolgreich therapiert wie Hautkrankheiten. Die ganzheitliche Behandlung kann auch schon bei Säuglingen angewendet werden. Viele kindliche Entwicklungsstörungen sind die Folge eines Traumas bei der Geburt. So weiß man inzwischen, dass vermehrtes Spucken und Schreien von Säuglingen im ersten Lebensjahr durch falsche Lage oder andere ungünstige Umstände während der Geburt ihren Ursprung haben. Durch die physikalischen Kräfte, denen das Kind bei der Geburt ausgesetzt ist, kommt es zu gestörten Funktionen eines oder mehrerer Organe. Das Kind leidet und bringt seinen Unmut durch Schreien zum Ausdruck. Unbehandelt können die bei der traumatischen Geburt ausgelösten Dysfunktionen zu Hyperaktivität, Schlafstörungen, Fehlhaltungen und sogar zu Entwicklungsverzögerungen führen. Erscheinungen, die die Belastung der ohnehin gestressten Mutter noch verstärken.
Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?
Grundsätzlich ist eine Mutter-Kind-Kur als vorbeugende Maßnahme zur Gesunderhaltung zu betrachten. Man sollte einen entsprechenden Antrag also frühzeitig stellen, bevor der Leidensdruck die Mutter krank macht. Ein Attest, das vom Hausarzt auszufüllen ist und der Kurantrag müssen bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Berufstätige Frauen und auch Männer haben den gleichen Anspruch auf eine Kur, wie Hausfrauen und -männer. Wird nach einigen Wochen der Antrag genehmigt, dauert es meist nur wenige Tage, bis die Kur angetreten werden kann. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Lediglich 10 Euro pro Kalendertag müssen vom Patienten selbst getragen werden. Wer als Privatpatient eine Kur beantragt, sollte sich vorher über die Bedingungen der jeweiligen Kasse informieren.
Bildquelle: peppi18 – Fotolia
veröffentlicht am März 10, 2010 - by Schöner
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